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Das Mietrecht wird durch einschlägige gesetzliche Bestimmungen reguliert, die im Sinne eines sozialen Mietrechts den Schutz des Mieters vor einem erhöhten Mietzins, dem Verlust der Wohnung und damit der vertrauten Umgebung und engeren Heimat bewirken sollen.
Für den Vermieter ergeben sich hieraus Beschränkungen der freien Verfügbarkeit seines Eigentums. Diese juristische Ausgangslage birgt einen erheblichen Beratungsbedarf für Vermieter und Mieter.
Mietverhältnisse bestehen oft viele Jahre, daher sind wiederkehrende Streitpunkte zu vermeiden. Streitigkeiten beim Auszug des Mieters müssen zügig, aber endgültig geklärt werden. Hier wie im gesamten Mietrecht gilt es, die neueste Rechtsprechung zu kennen und entsprechend zu handeln. Mit Umsicht, Verhandlungsgeschick und Durchsetzungskraft lassen sich viele Konflikte bereits außergerichtlich lösen.
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