Gemeinsam ist den gewerblichen Schutzrechten, dass sie Immaterialgüterrechte, als nicht verkörperte Güter wie Ideen, Erfindungen, Verfahren oder Formen schützen. Ziel unseres Einschreitens ist der Schutz Ihres geistigen Eigentums.
Durch unsere Kanzlei erhalten Sie vom ersten Schritt kompetente Beratung, etwa wie Sie Markenschutz aufbauen sollten oder ob sich die gewünschten Zeichen (Namen, Logo, Wort-/Bildmarken) schützen lassen. Wir nehmen für Sie Markenrecherchen und Markenanmeldungen (Gemeinschafts-/Unionsmarke, nationale und internationale Marken) vor und vertreten Sie auch gerichtlich bei Markenrechtsverletzungen.
Mit dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) hat der Gesetzgeber Regelungen geschaffen, um dem unlauteren Wettbewerb Einhalt zu gebieten.
Wir unterstützen Verbraucher und Mitbewerber bei Wettbewerbsverstößen. In einer Vielzahl von Fällen kann Unternehmen eine direkte Klagebefugnis zustehen. Dem vom unlauteren Wettbewerb betroffenen Unternehmen können Ansprüche auf Unterlassung, auf Herausgabe des durch den unlauteren Wettbewerb erlangten Gewinns sowie Schadenersatz gegenüber dem konkurrierenden Unternehmen zustehen.
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