Wir beraten Sie in Fragen der Verwertung von gesetzlich geschützten Werken bzw. Leistungen und vertreten Sie bei Rechtsstreiten (Klage, Einstweilige Verfügung) oder außergerichtlichen Aufforderungen (Abmahnung). Wir vertreten die vermögensrechtlichen und persönlichkeitsrechtlichen Interessen der Urheberschaft unserer Mandanten, schützen diese vor unberechtigten Forderungen und setzen Ihre Ansprüche durch.